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Dein Anteil

0,5 Monatsgehälter pro Jahr? Ein weit verbreiteter Irrglaube.

Tatsächlich ist das nur ein Erfahrungswert – ohne Kündigungsschutzklage gehst du oft komplett leer aus. Unsere Partneranwälte verhandeln von der 0,5-Basis aus nach oben. Kein Risiko für dich – wir verdienen nur an dem Extra, das zusätzlich für dich herausgeholt wird.

Der Gewinn-Vergleich

Beispiel: 4.000 € Monatsgehalt · 10 Jahre im Unternehmen

oft 0 €

Ohne Klage — oft 0 €

20.000 €

Klassische Klage

20.000 €
3.600 €
+8.400 €

Mit Team Abfindung

So lässt du oft viel Geld liegen.

Klassische Klage (Faktor 0,5)* — 20.000 €
Deine Basis (Faktor 0,5) — 20.000 €
Dein reines Plus — +8.400 €
Unser Anteil — 3.600 €*
Dein Extra — +12.000 €

So rechnet sich das Beispiel:

  1. 1. Deine Basis (Faktor 0,5): 4.000 € × 10 × 0,5 = 20.000 €
  2. 2. Anwälte erzielen Abfindung (Faktor 0,875): 35.000 €
  3. 3. − Gesetzliche Anwaltskosten (Schätzung): 3.000 €
  4. 4. − Unser Anteil (30 % vom Extra): 3.600 €
  5. 5. = 28.400 € für dich*

+8.400 € mehr für dich

Im Beispiel: 28.400 € für dich — statt oft 0 €.

*Nach unserer Erfahrung zahlen viele Arbeitgeber ohne Kündigungsschutzklage keine oder nur geringe Abfindungen; ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Beispiel vereinfacht (4.000 € brutto, 10 Jahre), nach Abzug der gesetzlichen Anwaltskosten – kein Rechtsanspruch.

Du bekommst mehr – wir verdienen nur aus deinem Extra.

Du zahlst nie ins Minus.

Wir tragen das Kostenrisiko – Gericht, unsere und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten (1. Instanz). Kein Erfolg? Du zahlst 0 €.

Wenn du gewinnst, verdienst zuerst DU.

Nie von deinem Extra mehr als vereinbart. Die Basis ist ein Erfahrungswert (0,5 × Monatsgehalt × Jahre, kein gesetzlicher Anspruch). Nur was unsere Partneranwälte nach Abzug der Anwaltskosten darüber hinaus herausholen, ist dein Extra – und nur daran verdienen wir.

Unsere Beteiligung ist gedeckelt.

Häufig liegt die erzielte Abfindung nahe am Erfahrungswert – dann zahlst du nach unserer Erfahrung nur die Mindestbeteiligung von 892,50 € inkl. 19 % MwSt. (750 € netto).

Wie viel mehr kannst du herausholen?

Bewege den Regler und sieh, wie dein Ergebnis mit einem besseren Verhandlungsfaktor wächst – und dass unser Anteil immer nur ein kleiner Teil deines Extras bleibt.

4.000 €
10
0,75 · Gut
0,5 · Basis-Erfahrungswert 0,75 · Gut 1,0 · Sehr gut

Verschiebe den Faktor – je besser unsere Partneranwälte verhandeln, desto mehr bleibt bei dir.

Dein Gesamtergebnis: 22.572,00 € für dich

+9.464,50 € zusätzliches Plus (gegenüber der 0,5-Basis)
Ohne Klage: oft 0 € Unser Anteil: 1.428,00 €

Enthält bereits den Abzug unserer Beteiligung und der geschätzten gesetzlichen Anwaltskosten (RVG-Schätzung). Unsere Beteiligung ist gedeckelt. Unverbindliche Beispielrechnung nach Erfahrungswerten – verbindlich ist allein der Prozessfinanzierungsvertrag.

Kostenkontrolle: Dein Vorteil ist nach oben offen – unser Anteil ist gedeckelt.

Egal, wie hoch deine Abfindung ausfällt: Unsere Beteiligung an deinem Extra ist vertraglich begrenzt – auf höchstens 5.771,50 € inkl. MwSt. (4.850 € netto). So behältst du immer den Löwenanteil.

Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln

Ohne Klage kein Anspruch

Auf eine Abfindung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Nach unserer Erfahrung zahlen viele Arbeitgeber erst, wenn eine Kündigungsschutzklage auf dem Tisch liegt.

3-Wochen-Frist

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 KSchG). Danach wird es deutlich schwerer.

Ohne Risiko für dich

Wir strecken alle Kosten vor. Du gehst kein finanzielles Risiko ein – im schlimmsten Fall zahlst du 0 €.

Für alle, die es genau wissen wollen

Diese Seite fasst unser Modell vereinfacht zusammen. Verbindlich sind die Regelungen im Prozessfinanzierungsvertrag.