0,5 Monatsgehälter pro Jahr? Ein weit verbreiteter Irrglaube.
Tatsächlich ist das nur ein Erfahrungswert – ohne Kündigungsschutzklage gehst du oft komplett leer aus. Unsere Partneranwälte verhandeln von der 0,5-Basis aus nach oben. Kein Risiko für dich – wir verdienen nur an dem Extra, das zusätzlich für dich herausgeholt wird.
Der Gewinn-Vergleich
Beispiel: 4.000 € Monatsgehalt · 10 Jahre im Unternehmen
Ohne Klage — oft 0 €
Klassische Klage
Mit Team Abfindung
So lässt du oft viel Geld liegen.
- Klassische Klage (Faktor 0,5)* — 20.000 €
- Deine Basis (Faktor 0,5) — 20.000 €
- Dein reines Plus — +8.400 €
- Unser Anteil — 3.600 €*
- Dein Extra — +12.000 €
So rechnet sich das Beispiel:
- 1. Deine Basis (Faktor 0,5): 4.000 € × 10 × 0,5 = 20.000 €
- 2. Anwälte erzielen Abfindung (Faktor 0,875): 35.000 €
- 3. − Gesetzliche Anwaltskosten (Schätzung): 3.000 €
- 4. − Unser Anteil (30 % vom Extra): 3.600 €
- 5. = 28.400 € für dich*
+8.400 € mehr für dich
Im Beispiel: 28.400 € für dich — statt oft 0 €.
*Nach unserer Erfahrung zahlen viele Arbeitgeber ohne Kündigungsschutzklage keine oder nur geringe Abfindungen; ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Beispiel vereinfacht (4.000 € brutto, 10 Jahre), nach Abzug der gesetzlichen Anwaltskosten – kein Rechtsanspruch.
Du bekommst mehr – wir verdienen nur aus deinem Extra.
Du zahlst nie ins Minus.
Wir tragen das Kostenrisiko – Gericht, unsere und ggf. die gegnerischen Anwaltskosten (1. Instanz). Kein Erfolg? Du zahlst 0 €.
Wenn du gewinnst, verdienst zuerst DU.
Nie von deinem Extra mehr als vereinbart. Die Basis ist ein Erfahrungswert (0,5 × Monatsgehalt × Jahre, kein gesetzlicher Anspruch). Nur was unsere Partneranwälte nach Abzug der Anwaltskosten darüber hinaus herausholen, ist dein Extra – und nur daran verdienen wir.
Unsere Beteiligung ist gedeckelt.
Häufig liegt die erzielte Abfindung nahe am Erfahrungswert – dann zahlst du nach unserer Erfahrung nur die Mindestbeteiligung von 892,50 € inkl. 19 % MwSt. (750 € netto).
Wie viel mehr kannst du herausholen?
Bewege den Regler und sieh, wie dein Ergebnis mit einem besseren Verhandlungsfaktor wächst – und dass unser Anteil immer nur ein kleiner Teil deines Extras bleibt.
Verschiebe den Faktor – je besser unsere Partneranwälte verhandeln, desto mehr bleibt bei dir.
Dein Gesamtergebnis: 22.572,00 € für dich
+9.464,50 € zusätzliches Plus (gegenüber der 0,5-Basis)Enthält bereits den Abzug unserer Beteiligung und der geschätzten gesetzlichen Anwaltskosten (RVG-Schätzung). Unsere Beteiligung ist gedeckelt. Unverbindliche Beispielrechnung nach Erfahrungswerten – verbindlich ist allein der Prozessfinanzierungsvertrag.
Kostenkontrolle: Dein Vorteil ist nach oben offen – unser Anteil ist gedeckelt.
Egal, wie hoch deine Abfindung ausfällt: Unsere Beteiligung an deinem Extra ist vertraglich begrenzt – auf höchstens 5.771,50 € inkl. MwSt. (4.850 € netto). So behältst du immer den Löwenanteil.
Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln
Ohne Klage kein Anspruch
Auf eine Abfindung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Nach unserer Erfahrung zahlen viele Arbeitgeber erst, wenn eine Kündigungsschutzklage auf dem Tisch liegt.
3-Wochen-Frist
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 KSchG). Danach wird es deutlich schwerer.
Ohne Risiko für dich
Wir strecken alle Kosten vor. Du gehst kein finanzielles Risiko ein – im schlimmsten Fall zahlst du 0 €.
Für alle, die es genau wissen wollen
Unsere Beteiligung beträgt 30 % vom Mehrwert, mindestens 892,50 € inkl. MwSt. (750 € netto) und höchstens 5.771,50 € inkl. MwSt. (4.850 € netto). Häufig liegt die erzielte Abfindung nahe am Erfahrungswert – dann greift nach unserer Erfahrung die Mindestbeteiligung.
Als Ausgangspunkt nehmen wir einen Erfahrungswert (die Basis-Abfindung): 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Das ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern ein Erfahrungswert aus unserer Praxis. Alles, was wir nach Abzug der gesetzlichen Anwaltskosten darüber hinaus für dich erreichen, ist der Mehrwert – und nur darauf berechnet sich unsere Beteiligung.
Die gesetzlichen Anwaltskosten werden zuerst aus der Abfindung bezahlt – automatisch über das Anderkonto der Kanzlei. Du streckst nichts vor und musst dich um nichts kümmern.
Wir berechnen unsere Beteiligung nur auf den tatsächlichen Mehrwert oberhalb deiner Basis-Abfindung – nach Abzug der Anwaltskosten. Je größer dein Erfolg, desto mehr bleibt bei dir.
- Monatsgehalt (brutto)
- 4.000 €
- Betriebszugehörigkeit
- 10 Jahre
- Basis-Abfindung (Erfahrungswert: 0,5 × Beschäftigungsjahre × Bruttomonatsgehalt = 4.000 € × 5)
- 20.000 €
- Tatsächlich erreichte Abfindung durch unsere Anwälte
- 35.000 €
- Differenz (35.000 € − 20.000 €)
- 15.000 €
- Abzüglich ca. gesetzliche Anwaltskosten
- − 3.000 €
- Erzielter Mehrwert (15.000 € − 3.000 €)
- 12.000 €
- Beteiligung Team Abfindung (30 % vom Mehrwert)
- 3.600 € netto
Du gehst nach Hause mit
28.400 €
35.000 € Abfindung − 3.000 € Anwaltskosten − 3.600 € Beteiligung
Vereinfachtes Beispiel, Beträge netto. Die genannte Basis-Abfindung von 20.000 € ist ein Erfahrungswert aus unserer Praxis und kein gesetzlicher Anspruch. Alle Zahlen dienen der Veranschaulichung; die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Verglichen wird nur die Beteiligung des Prozessfinanzierers – die gesetzlichen Anwaltskosten fallen bei allen Anbietern zusätzlich an.
Unsere Beteiligung (meist)
892,50 € inkl. MwSt.
Deren Beteiligung
1.500–2.000 €
Unsere Beteiligung beträgt mindestens 892,50 € inkl. MwSt. (750 € netto) und höchstens 5.771,50 € inkl. MwSt. (4.850 € netto). Bei Standard-Ergebnissen greift in der Regel nur die Mindestbeteiligung; nach oben ist unser Anteil fest gedeckelt – dein Vorteil dagegen nicht.
Diese Seite fasst unser Modell vereinfacht zusammen. Verbindlich sind die Regelungen im Prozessfinanzierungsvertrag.